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Erbimmobilie

Immobilie geerbt – und jetzt?

Dieser Fall von „Erb-Gut“ ist  gar nicht so  selten: Man hat einen nahestehenden  Menschen verloren – und ein Haus „gewonnen“. Bei allem persönlichen Schmerz: Umfasst der Nachlass eine Immobilie, stehen wichtige Entscheidungen an.


Erbfolge: An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es  weder Erbvertrag noch Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie vor  den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil   einer Erbengemeinschaft  sein, in   der Sie sich  gemeinsam  über die Verwendung  der Immobilie einigen müssen.


Finanzen  und Grundbuch: „Haus“ klingt gut, aber steht es  auf einem hohen Schuldenberg? Dann  können  Sie  das  gesamte  Erbe  ausschlagen.  Geben  Sie  dafür innerhalb  von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung  ab.  Möchten Sie das Erbe annehmen?  Kein Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie selbst  bewohnen, beantragen  Sie  beim  Grundbuchamt  in   den  nächsten  beiden  Jahren kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.


Verkehrswert: Lassen Sie durch ein Gutachten den aktuellen Wert des Hauses aufgrund von Zustand, Größe und  Lage  bestimmen. Das  ist   wichtig  für   die  Erbschaftsteuer,  denn  das Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einem Durchschnittswert.  Das Urteil eines Sachkundigen  kann  sich  vor   allem  bei  renovierungsbedürftigen  Häusern  lohnen  –  und generell eine wichtige Grundlage bilden, wenn die Immobilie verkauft werden soll.


Erbschaftsteuer: Ihr  Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmen, was Sie in  die Staatskasse zahlen „dürfen“.  Die höchsten Freibeträge gibt es  für  Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro). Wichtig: Teilen Sie den  Erbfall innerhalb  von drei Monaten schriftlich  dem  Finanzamt  mit.  Steuerfrei  ist   ein maximal  200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus  übrigens, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als  sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es  für  mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.


Nutzung:  Seien  Sie  ehrlich  zu  sich  selbst: Möchten Sie  in   das  geerbte  Haus  tatsächlich einziehen? Passen  Größe und  Lage  wirklich zu  Ihrer Lebenssituation?  Wenn  nicht: lieber vermieten oder verkaufen?


Fazit: Kein Gedanke ist  umsonst. Das geht aufs Haus!

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