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Energieausweis

Effizienz? Klasse! Doch, welcher (H)Ausweis?

Wahrheit oder Pflicht? Beides! Auch wenn er  ob  seiner konkreten Aussagekraft manchmal in der Kritik steht: Ein Energieausweis ist  für  Hauseigentümer mittlerweile vorgeschrieben und zehn Jahre lang gültig. Was bleibt, ist  oft  die Wahl zwischen zwei Versionen: der bedarfsorientierten und der verbrauchsorientierten Variante. Eine kleine Entscheidungshilfe – für  den Fall, dass die Immobilie es  hergibt.


Der   Verbrauchsausweis:    Dieses   Dokument   basiert  auf   realen  Daten   zum

„Endenergieverbrauch“ der jüngeren Vergangenheit. Grundlage sind mindestens drei Abrechnungsperioden  für    alle  Wohneinheiten  des  Gebäudes.  Der  Ausweis  gilt  für    das gesamte Haus und umfasst vorübergehende Leerstände ebenso wie lokale Witterungsverhältnisse. Die Berücksichtigung  eines rechnerischen Klimafaktors garantiert dabei, dass ein milder Winter keinen besseren und ein harter Winter keinen schlechteren Dämmzustand  des Hauses vorgaukelt.  Der Verbrauchsausweis gilt für   Mehrfamilienhäuser mit  mindestens  fünf Wohnungen  –  weil  der  Gesetzgeber  davon  ausgeht,  dass  sich  das unterschiedliche Verbrauchsverhalten der Bewohner „ausgleicht“ – und für  alle Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.


Der Bedarfsausweis: Diesem Dokument liegt der theoretische Energiebedarf des gesamten Hauses zugrunde. Ein technisches Gutachten bewertet dafür bauliche Aspekte wie die Heizungsanlage  und die Fenster- oder Dämmungsqualität  des Gebäudes. Bei Neubauten kommt diese Version des Energieausweises automatisch zum Einsatz.  Ansonsten ist  sie  nur für  unsanierte Häuser ein Muss, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und die bis zu vier Wohnungen umfassen. Der Bedarfsausweis basiert auf zwei wesentlichen Werten: Liegt  der „Primärenergiebedarf“  über dem „Endenergiebedarf“, wird die Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger vermutet.


Die Effizienzklassen:  Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat 2014  neben dem Ziel der Transparenz auch die Einteilung in  Energieeffizienzklassen mit sich gebracht. Das gilt für  den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis gleichermaßen. Während der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird, reicht die Skala zur Energieeffizienz vom grünen A-Bereich bis zum roten H-Sektor. Selbsterklärend, dass Passivhäuser mit dem Label „A+“  gewürdigt  werden und ungedämmte  Altbauten ein „H“ kassieren können.


Die Kosten: Ein Verbrauchsausweis lässt sich mit einigen Angaben zum Gebäude und zum Verbrauch aus  den  vergangenen  drei  Heizperioden im  Internet bestellen. Dafür  muss niemand mehr als  einen zweistelligen Euro-Betrag investieren. Anders läuft es  beim



Bedarfsausweis:  Für  die  zugehörige   Untersuchung   der  Immobilie  darf  ein  zertifizierter Experte mehrere hundert Euro verlangen. Deutlich teurer wird es  allerdings für Hauseigentümer,  die es  sich leisten möchten, gar keinen Energieausweis vorzulegen: 15.000

Euro  ist   die  Höchststrafe  dafür.  Unnötig  ist   das Dokument  tatsächlich bei Häusern mit maximal 50 Quadratmetern Nutzfläche, bei denkmalgeschützten Gebäuden und bei ausschließlich selbst genutzten Einfamilienhäusern.


Fazit: Damit Mieter oder Käufer alles übers Haus weiß, zeigen Sie Ihren Ausweis!

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